Veröffentlichungen

Wir freuen uns, Euch mitteilen zu können, dass die TASCO an der diesjährigen Jobmesse für Absolventen in Frankfurt teilgenommen hat. Die Veranstaltung fand am 04.05.2023 statt und bot Absolventen die Möglichkeit, direkt mit potenziellen Arbeitgebern in Kontakt zu treten und sich über Karrieremöglichkeiten zu informieren.

Zusätzlich zu unserem Stand durften wir die Besucher mit unserem Vortrag die Welt der Revision näher bringen und mit zahlreichen Praxisbeispielen aufzeigen, warum Revision wichtig ist und was passieren kann, wenn keine Revision aktiv ist.

Als Teilnehmer der Jobmesse haben wir den Besuchern unser Unternehmen und unsere Stellenangebote präsentiert und einige spannende Bewerbungsgespräche führen dürfen. Wir suchen motivierte Absolventen, die sich in unserem Team engagieren möchten und ihre Karriere bei uns beginnen möchten. Dabei bieten wir interessante und abwechslungsreiche Aufgaben in einem spannenden Arbeitsumfeld.

Besucht uns gerne an in unseren Social Media Profilen und erfahrt mehr über unser Unternehmen und unsere Karrieremöglichkeiten. Wir freuen uns auf Euch und Eure Bewerbung!

 


Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

 

Die Einhaltung von Menschenrechten und der Schutz der Umwelt spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der Lieferkette global tätiger Unternehmen.

Hierzu ist in Deutschland ab dem 01. Januar 2023 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Lieferkettengesetz, LkSG) in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Punkte:

 

An wen richtet sich das Gesetz:

  • ab KJ 2023: Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 3.000 im Inland.
  • ab KJ 2024: Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl ab 1.000 im Inland.
  • Das LkSG gilt auch für deutsche Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
  • Auch kontrollierte Tochterunternehmen im Ausland werden dem eigenen Geschäftsbereich zugerechnet.

 

Ziel des Gesetzes u.a.:

  • Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung, Landraub
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz,
  • Recht auf faire Löhne,
  • Recht, Gewerkschaften zu gründen,
  • Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen.

 

Die Anforderungen an die Unternehmen sind nach den unterschiedlichen Stufen in der Lieferkette abgestuft. Es wird unterschieden zwischen dem eigenen Geschäftsbereich, den unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern. Auch wird u.a. nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit oder auch Einflussvermögen des Unternehmens auf den Verursacher der Verletzung unterschieden.

Dabei fällen die folgenden Punkte unter die Sorgfaltspflichten:

  • Einrichtung eines Risikomanagements (§ 4 Absatz 1),
  • Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (§ 4 Absatz 3),
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5),
  • Abgabe einer Grundsatzerklärung (§ 6 Absatz 2),
  • Verankerung von Präventivmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (§ 6 Absatz 1 und 3) und gegenüber unmittelbaren Zulieferern (§ 6 Absatz 4),
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen (§ 7 Absatz 1 bis 3),
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens (§ 8),
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Zulieferern (§ 9) und
  • Dokumentation (§ 10 Absatz 1) und die Berichterstattung (§ 10 Absatz 2).

 

Die Unternehmen sind verpflichte, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten unternehmensintern fortlaufend zu dokumentieren. Zudem ist jährlich ein Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten im vergangen Geschäftsjahr zur erstellen und spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende auf der Internetseite für sieben Jahre zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind die Berichte in elektronischer Form beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einzureichen.

 

Bei Verstößen gegen das Gesetz droht ein hohes finanzielles Risiko und ein Reputationsschaden. Es können Bußgelder bis zu € 8 Mio. oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (bei Unternehmen über € 400 Mio. Umsatz) verhängt werden. Ab einer bestimmten Bußgeldhöhe kann auch ein Ausschluss öffentlicher Beschaffungen erfolgen.

 

Das LkSG bringt aber auch einige Vorteile neben dem Schutz der Menschenrechte und der Umwelt mit sich:

  • Sicherheit für die Verbraucher
  • Rechtssicherheit
  • Reputationsgewinn
  • faire Wettbewerbsbedingungen.

 

Präventions- und Abhilfemaßnahmen können u.a. wie folgt aussehen:

  • Verpflichtung zum Code of Conduct
  • CSR-Strategie
  • Erstellung von Leitfäden
  • Anpassung der AGBs oder Arbeitsverträge
  • Implementierung bzw. Forderung von Zertifizierungen
  • Implementierung von IT-Lösungen für höhere Transparenz entlang der Lieferkette
  • Lieferanten Auslistung
  • Lieferanten Training.

 

Im Dezember 2022 haben sich die EU-Länder auf ein europaweites Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)) geeinigt, welches im nächsten Schritt durch das EU-Parlament verabschiedet werden muss. Sofern das Gesetz entsprechen beschlossen wird, müsste das deutsche LkSG nachgeschärft werden, da die europäischen Forderungen noch weitreichender wären. Somit wird das Thema für die Unternehmen in der Zukunft weitreichender an Bedeutung gewinnen.

 

Was bietet die TASCO:

Durch eine unabhängige Überprüfung können Sie sicherstellen, dass ihre Lieferketten frei von Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschäden sind und dass sie die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zudem kann die TASCO Ihnen bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes innerhalb Ihres Unternehmens helfen. Auch bei der Überprüfung der Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechts- und Umweltstandards kann prüferisch angesetzt und Maßnahmen zur Verbesserung entwickelt werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns doch gerne an unter:

This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..

 

Quellen:

BMAS - Lieferkettengesetz

Lieferkettengesetz | BMZ

 

 


Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Immer wieder kommt es vor, dass eine Person Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit beobachtet. Nun soll das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für sichere Meldekanäle bei Verstößen und eine transparente Untersuchung sorgen. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist im Sommer 2023 zu erwarten.

Ziel des Gesetzes ist u.a.

  • Bekämpfung von Betrug und Wirtschaftskriminalität
  • effektive, vertrauliche und sichere Meldekanäle einzurichten
  • hinweisgebende Personen wirksam vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.

 

Die folgenden Anforderungen an Unternehmen bestehen

  • Verpflichtung zur Einrichtung eines Meldekanals für Unternehmen ab 50 Beschäftigten
  • Verpflichtung zur Einrichtung eines internen Meldekanals für Kreditinstitute, Wertpapierdienstleistungs-, Kapitalverwaltungs- und Versicherungsgesellschaften unabhängig der Anzahl von Beschäftigten.

 

Es ist hierbei für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten möglich, eine gemeinsame Meldestelle einzurichten, sodass mehrere Unternehmen ein gemeinsames System betreiben und nutzen können. Die Meldestelle kann ebenso an beispielsweise Ombudspersonen ausgelagert werden.

Meldeverfahren

Die Option einer anonymen Meldung ist verpflichtend zur Verfügung zu stellen (§ 16 Abs. 1 HinSchG), wobei anonyme Meldungen ebenso behandelt werden müssen, wie nicht anonyme Meldungen. Eine Meldung muss schriftlich, mündlich oder auf Wunsch persönlich erfolgen können. Erfolgt eine Meldung, muss diese anschließend innerhalb von sieben Tagen gegenüber dem Hinweisgebenden bestätigt werden. Welche Maßnahmen in Folge ergriffen wurden, muss der hinweisgebenden Person innerhalb von drei Monaten mitgeteilt werden. Die Aufbewahrungsfrist der gemeldeten Fälle liegt bei drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens.

Meldestellen

Neben den internen Meldestellen in Unternehmen soll auch eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und das Bundeskartellamt haben bereits ein Hinweisgebersystem als externe Meldestelle. Bundesländer können ebenfalls eigene Meldestellen einrichten.

Was bietet die TASCO:

Die TASCO hilft Ihnen bei der Implementierung des Hinweisgeberschutzgesetzes bei Ihnen im Unternehmen und übernimmt, je nach Größe ihres Unternehmens auch die Funktion als interne Meldestelle. Zudem überprüfen wir das bei Ihnen implementierte Meldeverfahren hinsichtlich der Einhaltung gesetzlichen Vorgaben.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns doch gerne an unter:

This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it..

 

Quellen:

Deutscher Bundestag - Besserer Schutz für hinweisgebende Personen im beruflichen Umfeld beschlossen

Bundestag beschließt – Das Hinweisgeberschutzgesetz ist da! (whistle.law)

Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland - Aktueller Stand (integrityline.com)

Hinweisgeberschutzgesetz: Das müssen Unternehmen wissen | Lexware

 


 

In today's digital world, it is essential for companies to digitize their business models in order to remain competitive. However, with digitization come new risks and challenges, especially in the area of cyber security. Cybercriminals are looking for vulnerabilities to infiltrate companies and steal sensitive data or manipulate systems. Therefore, it is important for companies to protect their digital resources from such attacks.

According to a special analysis of the "Kreditanstalt für Wiederaufbau" (KfW) SME Panel, three out of ten German SMEs were victims of cybercrime between 2018 and 2020. Larger companies with more than 100 employees and those with pronounced digitization activities were particularly affected. Most attacks targeted extortion of ransom or silence money, or were carried out through targeted overloading of websites.

One way to protect against such attacks is to implement cyber security measures. It is important for companies to take a proactive approach and take steps to protect their digital resources. This includes regular firewall checks, updating operating systems and applications, and training employees in cyber security. Implementing encryption technologies and using password managers can also help increase the security of digital resources.

As a provider of cyber security audits, we can help you protect your digital resources and improve your cyber security. We offer a wide range of audit services, including checking your IT systems, configuring firewalls and antivirus software, reviewing networks for vulnerabilities, and conducting penetration tests to uncover potential security gaps.

With our expertise and customized recommendations, we can protect your company from cyber attacks and make your business processes safer and more effective. Contact us today to learn more about how we can help you improve your cyber security.


In cooperation with colleagues from the DIIR working group "Audit of Finance and Accounting", our Managing Director Sami Abbas has revised and updated the fourth edition of the "Revision des Finanzwesens" guide.

Below is an excerpt from the contents of the book:

One of the central tasks of the internal audit department is to audit measures to raise and repay funds from the perspective of adequacy, effectiveness, security and regularity. Economic efficiency must also be considered when designing the payment, information, control and security relationships between companies and investors - since funds are to be obtained as cheaply as possible and liquid funds are to be invested optimally.

This volume gives you a quick, condensed overview of

  • essential financing instruments in a company,
  • relevant audit fields of finance,
  • critical risks that become important from an auditing point of view.

Practical examination guidelines on financial planning, financing, cash management, payment transactions and payment security support you in the targeted implementation.

 

ISBN

978-3-503-15874-4

 

Revision des Finanzwesens – Prüfungsleitfaden für die Revisionspraxis